Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Roland Rhode

Roland Heinrich Rhode

Rechtsanwalt

  • Geboren in Kirchlinteln, Niedersachsen, Landkreis Verden
  • Abitur in der Hansestadt Bremen
  • Ausbildung zum Bankkaufmann in Bremen, anschließend Kundenberater für Wertpapiere und Kredite
  • Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth, Oberfranken
    Erste juristische Staatsprüfung in Bayern
  • Rechtsreferendar bei dem Oberlandesgericht in Oldenburg
    Zweite juristische Staatsprüfung in Niedersachsen, Hannover
  • 1990 Zulassung zum Rechtsanwalt beim Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck und Landgericht Verden
  • 1999 Fachanwalt für Familienrecht
  • 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • 2002 Zulassung bei dem Oberlandesgericht Celle und allen weiteren Oberlandesgerichten, sowie dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt
  • 2008 Fortbildung zum Fachanwalt für Erbrecht
  • Mitglied im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins
  • Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle

Tätigkeitsschwerpunkte

Die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit liegen im Zivilrecht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht und der schwerpunktmäßigen Verknüpfung des Erbrechts berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten umfassend und fachkundig in folgenden Rechtsgebieten:

Erbrecht
Das Erbrecht umfasst die rechtliche Gestaltung der Vermögensnachfolge für den Todesfall sowie die zugehörigen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Ziel ist eine klare, rechtssichere und konfliktvermeidende Regelung des Nachlasses.

Familienrecht
Das Familienrecht betrifft die rechtlichen Fragen ehelicher und nichtehelicher Lebensgemeinschaften sowie die Phase der Trennung und Scheidung. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zu Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie die rechtliche Stellung von Kindern. Eine sachgerechte und ausgewogene Lösung steht dabei stets im Vordergrund.

Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht liegt der Schwerpunkt im individualarbeitsrechtlichen Bereich, insbesondere bei vertraglichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ich berate und vertrete beide Seiten bei der Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche.

Arbeitsweise und Mandatsbetreuung

Zu Beginn jedes Mandats erfolgt eine sorgfältige rechtliche Analyse Ihres Anliegens. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine klare und realistische Einschätzung dazu,

  • welche Ziele rechtlich erreichbar sind,
  • welche Schritte hierfür erforderlich sind,
  • wie die Erfolgsaussichten zu bewerten sind und
  • welche rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken bestehen.

Gemeinsam erarbeiten wir eine zielgerichtete und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise. Ich erläutere Ihnen verständlich, welche Handlungsoptionen bestehen, welche Maßnahmen zielführend sind und welche Strategie Ihren Interessen am besten entspricht.

Die persönliche Betreuung Ihres Mandats ist für mich selbstverständlich. Ich begleite Ihr Verfahren durchgehend von der ersten Beratung bis zum Abschluss, überwache den Fortgang kontinuierlich und halte Sie jederzeit über den aktuellen Stand informiert. Gerichtstermine nehme ich grundsätzlich persönlich wahr und stimme diese eng mit Ihnen ab.

Auf Wunsch sind Hausbesuche auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich. Ergänzend stehen Ihnen meine erfahrenen Mitarbeiterinnen persönlich und telefonisch zur Verfügung und sorgen für eine verlässliche Erreichbarkeit der Kanzlei.

Zielorientierung und strategisches Vorgehen

Grundlage meiner Tätigkeit ist stets das gemeinsam definierte Ziel Ihres Mandats. Auf Basis einer klaren Beauftragung legen wir fest, welches Ergebnis erreicht werden soll und mit welchen rechtlichen Mitteln dies sinnvoll und angemessen erfolgen kann. Der Umfang meiner Tätigkeit kann dabei unter anderem umfassen:

  • rechtliche Beratung und strategische Einschätzung,
  • Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung,
  • außergerichtliche Vertretung und Verhandlungsführung,
  • Beistand und Vertretung in gerichtlichen Verfahren.

Die konsequente Ausrichtung am Mandatsziel erfordert zugleich Flexibilität. Rechtliche und tatsächliche Rahmenbedingungen können sich ändern; daher überprüfe ich die gewählte Strategie fortlaufend und passe sie bei Bedarf in enger Abstimmung mit Ihnen an.

Eine verlässliche Zielverfolgung setzt eine präzise Erfassung des Sachverhalts voraus. Hierzu gehört die sorgfältige Sichtung sämtlicher relevanter Unterlagen sowie eine strukturierte, chronologische Aufarbeitung der maßgeblichen Ereignisse. Je nach Komplexität des Falls können mehrere Besprechungstermine erforderlich sein. Auch bei einer Weiterentwicklung Ihres Anliegens erfolgt eine erneute Abstimmung, um das weitere Vorgehen sachgerecht und zielorientiert festzulegen.

Gebühren und Kostentransparenz

Über die voraussichtlichen Kosten meiner Tätigkeit informiere ich Sie selbstverständlich vor Übernahme des Mandats. Grundlage der Gebührenberechnung ist in der Regel das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem sogenannten Gegenstandswert (Streitwert) des jeweiligen Mandats.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen, in der Art und Umfang der Vergütung transparent und verbindlich festgelegt werden.

Mandantinnen und Mandanten mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen, etwa in Form von Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe. Die erforderlichen Antragsunterlagen halte ich in der Kanzlei für Sie bereit und informiere Sie gern über die Voraussetzungen.

Die konkrete Honorargestaltung richtet sich stets nach dem Umfang und der Zielsetzung Ihres Auftrags. Hierüber sprechen wir offen, vertraulich und ausführlich, bevor Sie über die Erteilung und den Umfang des Mandats entscheiden. Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, prüfe ich gern, ob eine Eintrittspflicht in Betracht kommt; ergänzend empfiehlt sich die direkte Abstimmung mit Ihrer Versicherung.

Die Kosten einer Erstberatung bewegen sich — abhängig vom Umfang — in der Regel zwischen 30,00 EUR und 190,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Vertretung vorm Arbeitsgericht und Familiengericht