Arbeitsrecht 2020

Kopftuchverbot einer Rechtsreferendarin:
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 14. Januar 2020) hat entschieden, dass die Justizverwaltung den Referendarinnen verbieten darf, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen. Dies stelle zwar einen Eingriff in die Glaubensfreiheit der Rechtsreferendarin dar. Der Grundrechtseingriff sei aber gerechtfertigt. Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, dass Rechtsreferendare, die sich im juristischen Vorbereitungsdienst befinden, insbesondere in Gerichtsverhandlungen neutral, also religiös neutral aufzutreten haben. Sie seien Repräsentanten der Justiz und des Staates. Das Kopftuchverbot verstoße auch nicht gegen die Ausbildungsfreiheit oder Berufsfreiheit und ebenso wenig gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist allerdings nicht einstimmig ergangen. Es gibt eine abweichende Meinung eines Richters, der in dem Kopftuchverbot einen gewichtigen Eingriff sowohl in die Ausbildungsfreiheit, als auch in die Glaubensfreiheit erkennt. Dieser Richter hält das Kopftuchverbot für verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt und stimmte gegen die Mehrheit seiner Richterkollegen.
Sämtliche Rechtsprechungshinweise erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. In der Regel ist ein individueller Beratungstermin erforderlich.
Beratungsbedarf?
Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon. Kontaktdaten finden Sie oben auf dieser Seite. Selbstverständlich erheben die obigen Ausführungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Das Recht und die Gesetzgebung unterliegen einem stetigen Wandel. Daher ist eine individuelle Rechtsberatung immer erforderlich. Die Zitate der oben genannten Entscheidungen können Irrtümer oder Fehler enthalten, für die auf dieser Seite keine Haftung übernommen wird.

